Ausfallshonorar
- 14. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Unsere Ärztinnen und Ärzte behalten sich vor, bei nicht rechtzeitig abgesagten oder unentschuldigt nicht wahrgenommenen Terminen ein angemessenes Ausfallshonorar zu verrechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Vereinbarte Termine sind für Sie persönlich reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen.
Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Absage und kann der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden, behalten wir uns vor, ein angemessenes Ausfallshonorar für den durch den Terminausfall entstandenen Aufwand und Verdienstentgang zu verrechnen.
Dies gilt insbesondere bei:
Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ohne Absage,
Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin.
Ein Ausfallshonorar wird selbstverständlich nicht verrechnet, wenn Sie den Termin aus Gründen versäumen, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. plötzliche schwere Erkrankung oder ein unvorhersehbares Ereignis).
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit Ihrer rechtzeitigen Absage ermöglichen Sie es uns, frei gewordene Termine an andere Patientinnen und Patienten zu vergeben.



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